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Anliegen Antrag auf Vorbescheid

Beschreibung

Nach § 71 BauO NRW kann vor Einreichung des Bauantrages zu Fragen des Bauvorhabens ein Vorbescheid beantragt werden. Diese sog. Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn das geplante Bauvorhaben nicht zweifelsfrei genehmigungsfähig ist. Hiermit kann sich der Bauherr finanzielle Aufwendungen ersparen, da im Gegensatz zum Bauantrag nicht sämtliche Bauvorlagen (z. B. Standsicherheitsnachweis) eingereicht werden müsen. Zu beachten ist, dass der Vorbescheid keinesfalls eine Baugenehmigung ersetzt.

Benötigte Unterlagen

Antrag auf Vorbescheid, evtl. Baubeschreibung, Bauvorlagen

Kosten

Abhängig vom Umfang des Vorhabens, mindestens 50 EUR.

Zugeordnete(s) Formular(e)

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