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Anliegen Vorläufiger Personalausweis

Beschreibung

Vorläufiger Personalausweis

In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Ein vorläufiger Personalausweis kann nur in Verbindung mit einer Beantragung des regulären Personalausweises ausgestellt werden.

Zur Beantragung sind die gleichen Unterlagen, wie für den regulären Personalausweis vorzulegen.

Der vorläufige Ausweis ist 3 Monate gültig und wird nicht von jedem Land zur Einreise anerkannt. Bitte informieren Sie sich hier auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass oder Kinderreisepass
  • Stammbuch oder Geburtsurkunde
    (wird nur dann benötigt, wenn das bisherige Dokument verloren/gestohlen wurde, es bisher noch kein Ausweisdokument gab oder wenn es Schreibfehler im bisherigen Dokument gibt)
  • biometrisches Passbild nicht älter als 6 Monate (45 x 35mm)
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung (bei Ausweisen für Kinder)

Zu entrichtende Gebühr/Kosten

10 EUR

Bearbeitungsdauer

sofort

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)