Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springenZum Seitenfuß springen

Anliegen Wildschäden

Beschreibung

Bei Wildschäden an Feldfrüchten muss der entstandene Schaden innerhalb von 1 Woche ab Kenntnis des Schadenfalles, bei Verbissschäden an Forstpflanzen jeweils bis zum 01.05. oder 01.10. des jeweiligen Jahres schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Lohmar angezeigt weden.

Im Anschluss an die Anzeige wird ein Ortstermin mit dem Ziel der Abschätzung des entstandenen Schadens und der gütlichen Einigung vereinbart. An diesem Termin nehmen der Geschädigte, der zuständige Jagdpächter, der amtliche Schätzer und eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes teil.

Sollte im Falle des Feldfruchtschadens bei diesem Termin keine abschließende Einigung erzielt werden können, so erfolgt ein weiterer Abschätzungs- und Einigungstermin zum Zeitpunkt der Ernte.

Die vereinbarte Entschädigung wird durch den zuständigen Jagdpächter entweder in Geld- oder in Naturalleistung ausbezahlt.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)