Anliegen Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung.
Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen des Mieters nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen (§ 13 Abs,1 WFNG NRW) nicht übersteigt und die gewünschte Wohnung der Größe nach angemessen ist.
Antragsunterlagen können beim Sachgebiet Wohnungsbauförderung abgeholt werden.
Art der Antragstellung: schriftlicher Antrag nach Vordruck und Einkommensnachweis der letzten 12 Monate
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- Informationen Wohnberechtigungsschein
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Zugeordnete(s) Formular(e)
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Thorsten Kaempf
Sachbearbeiter in der Abteilung Soziales im Amt für Bildung und SozialesTelefon 02246 15-331 Fax 02246 15-700331 E-Mail Thorsten.Kaempf Lohmarde