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Formular

Widerspruch und Einwilligung nach dem Meldegesetz NRW

Hinweise

Dieses Formular können Sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.

WIDERSPRUCH und EINWILLIGUNG nach dem Meldegesetz NW

Sie haben ein Widerspruchsrecht:

  • gegen die Übermittlung Ihrer Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Soweit Ihre Daten nicht zum Zwecke des Steuererhebungsrechts der öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften übermittelt werden besteht die Möglichkeit des Widerspruchs nur dann, wenn Sie nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Ihres Familienangehörigen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 32 Absatz 2 MG NRW).
  • gegen die Übermittlung Ihrer Daten im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet (§ 34 Absatz 1b MG NRW). Von einem Widerspruch unberührt bleiben Auskünfte aus dem Melderegister, die schriftlich auf dem Postweg oder die schriftlich bei persönlicher Vorsprache des Auskunftssuchenden erteilt werden.
  • gegen die Übermittlung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familiennamen, gegebenenfalls Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen (§ 35 Absatz 1 MG NRW), an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden (§ 35 Absatz 2 MG NRW).

Eine Datenübermittlung in den nachfolgenden Fällen darf nur mit Ihrer Einwilligung erfolgen:

  • Auskunft über Ehe- und Altersjubiläen an parlamentarische oder kommunale Vertretungs-körperschaften sowie Presse und Rundfunk (§ 35 Absatz 3 MG NRW)
  • an Adressbuchverlage, zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern (§ 35 Absatz 4 MG NRW)

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Ihr/e Ansprechpartner/-in

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen)

Anschrift

Senden Sie das Formular bitte an die folgende Anschrift:

Stadt Lohmar

Der Bürgermeister

Postfach 1209

53785 Lohmar

 

Fristwahrende Briefkästen befinden sich am Rathaus, Rathausstraße 4, und am Stadthaus, Hauptstraße 27 - 29.

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