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Briefwahlbüro

Allgemeine Informationen zur Briefwahl

Jeder Wahlberechtigte bzw. jede Wahlberechtigte, der bzw. die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein bzw. ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er bzw. sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt.

Der Antrag kann schriftlich oder mündlich beim Wahlamt oder Briefwahlbüro erfolgen. Als Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein behinderter Wahlberechtigter bzw. eine behinderte Wahlberechtigte kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und seine bzw. ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angeben.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er bzw. sie dazu berechtigt ist. Dies kann auch mit Hilfe der Wahlbenachrichtigungskarte erfolgen.

Die Briefwahlunterlagen enthalten:

  • einen Wahlschein, mit eidesstattlicher Versicherung, der zur Stimmabgabe per Briefwahl berechtigt,
  • den bzw. die Stimmzettel,
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt zur Briefwahl.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich bis zum letzten Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr möglich. Eine spätere Briefwahlausstellung ist nur noch in besonderen Ausnahmefällen möglich (plötzliche Erkrankung mit Nachweis, selbständige Wahlscheine). Dies ist im Einzelfall zu entscheiden.


Ansprechpartner

Briefwahlbüro

des Wahlamtes Lohmar

Telefon02246 15-650
Fax02246 15-900
Wahlamt@Lohmar.de