Informationen für Deutsche im Ausland
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag muss vor jeder Wahl erneut gestellt werden.
Das Antragsformular sowie ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen finden Sie unten auf dieser Seite.
Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten und weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche [PDF, Dateigröße: 230 KB]
Das Formular kann am Bildschirm ausgefüllt werden. Senden Sie bitte das ausgedruckte und unterschriebene Formular komplett mit alle Seiten an das Wahlamt der Stadt Lohmar.
Das Formular muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) im Original bei der Stadt Lohmar eingehen. Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten. Die Übermittlung des Antrages per E-Mail oder per Fax ist nicht zulässig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Ansprechpartner
Sachbearbeiter in der Abteilung -keine- im WahlamtTelefon | 02246 15-646 |
Fax | 02246 15-900 |
Ansprechpartnerin
Sachbearbeiterin in der Abteilung -keine- im WahlamtTelefon | 02246 15-646 |
Fax | 02246 15-900 |
Ansprechpartner
Sachbearbeiter in der Abteilung -keine- im WahlamtTelefon | 02246 15-646 |
Fax | 02246 15-900 |