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Schöffenwahl

Verantwortungsvolle Jugend- und Erwachsenenschöffinnen und -schöffen gesucht!

Schöffinnen und Schöffen sind ehren­amtliche Richter*innen, die als Laien, ohne juristische Vorbildung, jedoch mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter*innen, gemeinsam mit diesen die Strafverfahren führen.

Wer Interesse an der Übernahme des Schöffenamtes hat und die Vorausset­zungen erfüllt, kann sich bis zum 15. März 2023 zur Aufnahme in die Schöf­fenlisten bewerben.

Das verantwortungsvolle Amt der Schöffinnen und -schöffen verlangt ein hohes Maß an Objektivität, Un­voreingenommenheit, einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, Standhaftigkeit, Selbstständigkeit, Menschenkenntnis, Kommunikations- und Dialogfähigkeit.

Interessierte Bürgerinnen und Bür­ger können sich ab sofort auf die Vor­schlagslisten für die Wahlen setzen lassen. 

Hier finden Sie weitere Informationen sowie den Runderlass.

Ansprechpartnerin

Sachbearbeiterin in der Abteilung Zentraler Service im Hauptamt

Ansprechpartnerin

Amtsleiterin in der Abteilung -keine- im Amt für Jugend und Familie