Schöffenwahl
Verantwortungsvolle Jugend- und Erwachsenenschöffinnen und -schöffen gesucht!

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter*innen, die als Laien, ohne juristische Vorbildung, jedoch mit dem gleichen Stimmrecht wie die Berufsrichter*innen, gemeinsam mit diesen die Strafverfahren führen.
Wer Interesse an der Übernahme des Schöffenamtes hat und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis zum 15. März 2023 zur Aufnahme in die Schöffenlisten bewerben.
Das verantwortungsvolle Amt der Schöffinnen und -schöffen verlangt ein hohes Maß an Objektivität, Unvoreingenommenheit, einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, Standhaftigkeit, Selbstständigkeit, Menschenkenntnis, Kommunikations- und Dialogfähigkeit.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort auf die Vorschlagslisten für die Wahlen setzen lassen.
Hier finden Sie weitere Informationen sowie den Runderlass.
Formulare und Dateien
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Bewerbung als Schöffin oder Schöffe in allgemeinen Strafsachen [PDF, Dateigröße: 111 KB]
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Vordruck Bewerbung zur Jugendschöffenwahl [PDF, Dateigröße: 128 KB]
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Pressemitteilung Schöffen und Jugendschöffenwahl [PDF, Dateigröße: 139 KB]
Ansprechpartnerin
Sachbearbeiterin in der Abteilung Zentraler Service im HauptamtTelefon | 02246 15-143 |
Fax | 02246 15-700143 |
Anika.Derenbach
Lohmarde
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Ansprechpartnerin
Amtsleiterin in der Abteilung -keine- im Amt für Jugend und FamilieTelefon | 02246 15-309 |
Fax | 02246 15-700309 |
Gela.Kremer
Lohmarde
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