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Frequently Asked Questions des Wahlamtes

Dem Wahlvorstand stehen unterschiedliche Schutzmöglichkeiten zur Verfügung, welche die Mitglieder selbständig und situationsabhängig wählen können. Hier stehen neben Desinfektionsmitteln und MNB auch Einmalhandschuhe und Spuckschutzwände zur Verfügung.

Die Wahllokale sind – wenn möglich – geräumig, so dass die Mitglieder des Wahlvorstands im Idealfall untereinander ausreichend Abstände einhalten können und im Tagesgeschäft hinter Spuckschutzwänden geschützt sitzen können. Insoweit dürfte dann – wenn gewünscht – auf eine Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden.

Beim Aufbau des Wahlraumes und im späteren Auszählgeschäft sollte dann eine MNB getragen werden. Handschuhe stehen ebenfalls zur Verfügung. Hier obliegt es den Wahlvorständen vor Ort, die jeweils geeignetsten und gleichzeitig praktikabelsten Lösungen zu finden.

Die Wahlkabinen und auch die Tische müssen nicht nach jedem Wahlgang desinfiziert werden, es sollte aber eine gewisse Regelmäßigkeit bestehen. Das Wahlamt empfiehlt, dies abhängig vom Wahlgeschehen zu entscheiden. In manchen Fällen ist es praktikabel, alle 30 Minuten oder beispielsweise nach jedem x. Wahlgang zu desinfizieren, in manchen Fällen könnte man jede längere Pause nutzen.

Hier müssen die Wahlvorstände versuchen, eine möglichst praktikable und zeitgleich sichere Lösung zu finden, ohne das Wahlgeschäft mehr als nötig zu verlängern. Eine feste Vorgabe gibt es hierzu nicht.

Stifte sollten von den Wählerinnen und Wählern selbst mitgebracht werden. In jedem Wahllokal liegen aber auch Kulis aus, falls jemand einen benötigt. Diese sollen nach einmaliger Benutzung aussortiert werden (hierfür steht eine Box bereit), damit der Wahlvorstand diese – wenn eine entsprechende Menge zusammengekommen ist – desinfizieren und wieder in Umlauf bringen kann.

Grundsätzlich besteht eine Pflicht zum Tragen einer MNB. Für den Fall, dass jemand seine Bedeckung vergessen hat, liegt eine geringe Menge Masken bereit, die ausgegeben werden können.

Aber auch Wähler/-innen, die nicht bereit sind, eine solche Bedeckung zu tragen, dürfen nicht abgewiesen werden.

Falls jemand das Tragen einer Maske verweigert, muss wie folgt vorgegangen werden:

  • Alle Personen, die nicht dem Wahlvorstand angehören, müssen den Wahlraum verlassen
  • Der Wahlvorstand wird auf 3 anwesende Personen reduziert
  • Der Wahlgang kann unter Anwesenheit der 3 Wahlvorstand-Mitglieder erfolgen
  • Nach dem Wahlgang sind alle genutzten Flächen zu desinfizieren und der Raum gut zu lüften
  • Erst dann dürfen weitere Wähler/-innen den Wahlraum wieder betreten.

Sollte dieser Fall tatsächlich auftreten, melden Sie sich gerne beim Wahlamt unter der bekannten Rufnummer.

Dies kann der Wahlvorstand je nach Örtlichkeit, unter Beachtung der CoronaSchVO, selbst definieren.

Ja, auf dem Wahlschein stehen die Wahlen (u. a. oben), wofür derjenige/diejenige wahlberechtigt ist.

Man darf in seinem/ihrem Wahlbezirk wählen, solange die Mindestanzahl von drei weiteren Wahlvorstandsmitgliedern gewährleistet ist.

Es wird sich um direkten Ersatz bemüht, allerdings ist es in der Praxis schwierig bis 8 Uhr jemanden zu finden. Deshalb muss der/die stellv. Wahlvorsteher/-in das Wahlgeschäft eröffnen. Die weitere Vorgehensweise wird dann abgestimmt.

In Lohmar findet neben der Bundestagswahl die Wahl der Seniorenvertretung statt. Für die Wahl der Seniorenvertretung wird ein separates Wählerverzeichnis geführt, in dem alle Wahlberechtigten für diese Wahl aufgeführt sind. Ist eine Person also dort aufgeführt, kann diese neben der Bundestagswahl auch an der Wahl der Seniorenvertretung teilnehmen. Der/die Wahlberechtigte würde dann für beide Wahlen jeweils einen Stimmzettel erhalten.

Das Wahlamt ist den ganzen Tag unter der Telefonnummer 02246 15-646 zu erreichen.

Die Wähler und Wählerinnen sollen ihre eigenen Stifte benutzen, falls diese keinen Stift mitgebracht haben, ist ein Stift herauszugeben und dieser in den dafür vorgesehenen Karton für gebrauchte Stifte zu legen. Die Stifte in dem Karton müssen desinfiziert werden, bevor sie wieder ausgegeben werden können

Die Entscheidung obliegt dem Wahlvorstand selbst, sich und andere ausreichend zu schützen. Es wird Empfohlen die Kabine nach ca. einer halben Stunde zu desinfizieren. Im Einzelfall kann das Intervall vom Wahlvorstand variieren.

Die Ordnungswidrigkeit kann nur von dem Ordnungsamt geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden. Bürgerinnen und Bürger sind bei nicht tragen einer Maske darauf hinzuweisen, dass sie eine Ordnungswidrigkeit begehen, die mit Bußgeld belegt werden kann. Sie sind ohne Maske trotzdem Wahlberechtigt. Hier liegt das Wahlrecht höher. Näheres finden Sie unter der Frage "Was ist, wenn ein/-e Wähler/-in ohne Mund-Nase-Bedeckung wählen möchte?".

Wenn der/die Wähler/-in die Briefwahlunterlagen nicht bis 18:00 Uhr beim Rathaus oder Stadthaus in den Briefkasten bringen kann/möchte, dürfen diese bei Abgabe des Wahlscheins und Vernichtung der restlichen Unterlagen in einem Urnenwahllokal wählen. Vorausgesetzt der Wahlschein gilt für diesen Wahlbezirk.

Ja, diese liegen den Wahllokalunterlagen bei. Eine Empfehlung für die Einrichtung des Wahllokales, sowie Materialien zum Markieren/Absperren ist dort zu finden.

Die Auszählung beginnt erst um 18:00 Uhr und darf nicht vorher begonnen werden! Das Ende des Wahlgeschäftes ist offen, es kommt darauf an, wie schnell ein Wahlvorstand fertig ist (Auszählung, Niederschrift fertigen, verpacken, usw.).

Die komplette Wahlhandlung ist öffentlich, grundsätzlich darf keinem der Zutritt verwährt werden. Sollte jemand die Wahlhandlung stören, darf er/sie ausgeschlossen und des Raumes verwiesen werden. Hier sollte dem/der Störer/-in im Vorfeld allerdings erst eine Ermahnung ausgesprochen werden und erst anschließend sollten weitere Maßnahmen vollzogen werden.

Wahlbeobachter/-innen sind nicht ausgewiesen und haben sich bislang nicht angemeldet.

Die Einbahnregelung ist bei der halben Stunde Vorbereitungszeit berücksichtigt worden.

Die Wahlurnen holt der Bauhof am nächsten Tag ab.

Eine Schnellmeldung ist abends nach der Auszählung der jeweiligen Wahl durchzugeben (Telefonnummer 02246 15-655).

Zudem ist um 12:00 Uhr und um 15:00 Uhr eine Wahlbeteiligung in absoluten Zahlen zu den jeweiligen Zeitpunkten an das Wahlamt (02246 15-646) abzugeben.

Sollte dieser Fall eintreten, werden die Wahlunterlagen zum Wahllokal geliefert.

Eine Übersicht der Wahlhelfer/-innen des Wahlvorstandes finden Sie in der Niederschrift auf der ersten Seite.

Der/Die Wahlvorsteher/-in darf den Personalausweis fordern, das ist in der Regal aber nicht üblich.

Bei der Bundestagswahl gilt der Wahlschein für den ausgestellten Wahlkreis. Lohmar gehört zu dem Wahlkreis 97, mit Wahlscheinen andere Kommunen des Wahlkreises 97 darf in Lohmar unter Abgabe des Wahlscheines gewählt werden.
Zu dem Wahlkreis 97 gehören neben Lohmar noch die Gemeinden Gemeinden Eitorf, Hennef (Sieg), Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Siegburg, Troisdorf und Windeck.

Bei der Wahl der Seniorenvertretung gilt der Wahlschein nur für das Wahlgebiet Lohmar, damit kann mit dem Wahlschein für die Wahl der Seniorenvertretung innerhalb von Lohmar theoretisch überall unter Abgabe des Wahlscheines gewählt werden.

Ja, das Wahlamt ist solange besetzt, bis alle Wahlunterlagen zurück im Rathaus sind.

Beide Briefumschläge werden von dem Briefwahlvorstand geöffnet. Die roten Briefumschläge (äußerer Umschlag) werden ab 13:30 Uhr auf gemacht um den Wahlschein zu entnehmen. Im Anschluss wird die Zulässigkeit geprüft. Erst ab 18:00 Uhr darf der blaue Umschlag geöffnet werden und die Stimmzettel ausgezählt werden.

Für die Wahl der Seniorenvertretung gibt es separate Umschläge, die sich farblich unterscheiden. Die Auszählung der Wahl der Seniorenvertretung erfolgt allerdings nicht am Wahltag selber, sondern in der Woche nach der Wahl durch Sonderwahlvorstände. Sollte versehentlich in der überreichten Wahlurne ein gelber Wahlbriefumschlag oder grüner Stimmzettelumschlag dabei sein, bitte diesen aussondern und den Mitarbeitern/-innen des Wahlamtes vor Ort übergeben.