Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Hilfen für Menschen mit Behinderung
Schwerbehindertenausweis
Der Schwerbehindertenausweis berechtigt zu einer Reihe von Vergünstigungen, wie beispielsweise die ermäßigte Beförderung im Personennahverkehr und beinhaltet steuerliche Vorteile. Antragsformulare erhalten Sie im Bürgeramt der Stadt Lohmar oder direkt beim Versorgungsamt des Rhein-Sieg-Kreises.
Rhein-Sieg-Kreis Versorgungsamt
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 022461 13
Die Zuständigkeiten richten sich nach dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamenes. Wählen Sie nach der 02241 / 13
für die Buchstaben
Buchstabe | Telefonnummer |
A, B, C, D, Ea - Eq | -2888 oder -3275 |
Er - Ez, F, G, Ha - Hh | -3046 oder -3038 |
Hi - Hz, I, J, M, N, Oa - Oe | -2121 oder -2130 |
K, L, Of - Oz, Pa - Pn | -3036 oder -3282 |
Po - Pz, Q, R, Sa - Sq | -3062 oder -2398 |
Sr - Sz, T, U, V, W, X, Y, Z | -3047 oder - 3263 |
Für Fax-Mitteilungen steht Ihnen darüberhinaus die Rufnummer 02241 / 13 - 3210 zur Verfügung.
Anfragen oder auch Mitteilungen per E-Mail richten Sie bitte an Versorgungsamt. Rhein-Sieg-Kreisde
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Das Kreissozialamt gewährt Menschen mit Behinderung auf Antrag einen pauschalierten Fahrkostenzuschuss zur Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Der Zuschuss wird in Form eines persönlichen Budgets in Wertgutscheinen gegeben. Anspruchsberechtigt sind schwerbehinderte Menschen, die
- ihren Wohnsitz im Rhein-Sieg-Kreis haben und
- im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) sind und
- keine Beförderungsmittel im öffentlichen Personennahverkehr nutzen können und denen kein eigenes Fahrzeug zur Verfügung steht.
Weitere Informationen und Antragsaufnahme:
Kreissozialamt des Rhein-Sieg-Kreises
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Telefon: 02241 13-0
Telefax: 02241 13-2179
E-Mail: Kreisverwaltung Rhein-Sieg-Kreisde
Internet: www.Rhein-Sieg-Kreis.de
Helga Limbach
Telefon: 02241 13-3351
E-Mail: Helga.Limbach Rhein-Sieg-Kreisde
Claudia Tams
Telefon: 02241 13-2198
E-Mail: Claudia.Tams
Rhein-Sieg-Kreisde
Claudia.Tams Rhein-Sieg-Kreisde
Elke Lange
Telefon: 02241 13-2822
E-Mail: Elke.Lange Rhein-Sieg-Kreisde
Hilfen für Blinde und Gehörlose
Nach dem Gesetz für Blinde und Gehörlose (GHBG) erhalten die Betroffenen finanzielle Hilfe, um den durch die Behinderung bedingten Mehraufwand auszugleichen. Die Leistungen werden auf Antrag gewährt. Die Antragsformulare erhalten Sie bei Ursula Brühl, Fachbereich Soziales der Stadt Lohmar.
Parkausweis für schwer behinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen können Parkerleichterungen beantragen. Die Voraussetzung ist der Vermerk „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (Blind) im Schwerbehindertenausweis. Die Antragsformulare erhalten Sie im Bürgeramt der Stadt Lohmar.
Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist unter den Voraussetzungen möglich, dass Sie
- Hilfe zum Lebensunterhalt,
- Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, oder
- Ihr Schwerbehindertenausweis den Eintrag „RF“ (Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht) enthält.
Das Bürgeramt der Stadt Lohmar steht Ihnen für weitere Informationen und die Antragsaufnahme gerne zur Verfügung.