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Gesamtabschluss 2018

Gemäß § 116 GO NRW haben die Gemeinden in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

Mit dem Gesamtabschluss 2018 wird von der Möglichkeit der Anwendung des durch den Landtag Nordrhein-Westfalen am 24.06.2015 beschlossenen „Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“, zuletzt geändert mit zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018, Gebrauch gemacht. Der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2018 werden die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2017 in der vom Bürgermeister / von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurfsfassung beigefügt.

Der Gesamtabschluss des Jahres 2018 der Stadt Lohmar wurde vom Rat in seiner Sitzung am 15.12.2020 festgestellt und mit Schreiben vom 13.04.2021 von der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises zur Kenntnis genommen.

Den Gesamtabschluss 2018 können Sie nachfolgend herunterladen: