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Haushaltsplan

Zu Beginn eines Haushaltsjahres sind der Ergebnis- und Finanzplan aufzustellen. Diese werden im Zusammenhang mit der Haushaltssatzung erstellt. Der Haushaltsplan ist Ausdruck der politischen Willensbildung der Stadt. In ihm wird festgelegt, wofür die Stadt Geld ausgeben will und wie die Ausgaben finanziert werden sollen. Der Haushaltsplan enthält die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen, sowie die Einnahmen und die Ausgaben eines Jahres. Der Haushaltsplan gilt jeweils für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes sind Haushaltsgrundsätze unbedingt zu beachten. Haushaltsgrundsätze beschreiben grundlegende Regeln für die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, die in der Gemeindeordnung sowie in der Gemeindehaushaltsverordnung festgelegt sind. Beispiele dafür sind:

  • Jährlichkeit: Für jedes Kalenderjahr soll ein Haushaltsplan aufgestellt werden. Die Einhaltung dieses Grundsatzes liegt im Ermessen der Behörde. Aber auch bei mehrjährigen Haushalten erfolgt die Abrechnung jeweils für ein Jahr.
  • Vollständigkeit: Der Haushaltsplan muss lückenlos alle im Haushaltsjahr zur Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehende Einzahlungen, entstehende Aufwendungen und zu leistende Auszahlungen enthalten.
  • Periodengerechte Zuordnung der Finanzvorfälle: Die Erträge und Aufwendungen sind verursachungsgerecht der Periode zuzuordnen, in der der Ressourcenzuwachs beziehungsweise Ressourcenverbrauch stattfindet.

Aufbau des Haushaltsplans

Der Haushaltsplan stellt die Grundlage der Haushaltswirtschaft dar. Er besteht aus dem Ergebnisplan und dem Finanzplan inklusive Anlagen und ist unterteilt in Teilpläne. Diese sind produktorientiert.

Der Haushaltsplan der Stadt Lohmar besteht zurzeit aus:

  • 15 Produktbereiche  
  • 64 Produktgruppen (im SAP-Haushalt "Profitcenter" genannt)
  • 100 Produkte

Im Ergebnisplan sind alle voraussichtlich eingehenden Erträge und die zu leistenden Aufwendungen eines Jahres aufgeführt. Im Finanzplan ist festgelegt, welche Ein- und Auszahlungen die Stadt tätigen will. In ihm sind insbesondere die Investitionen und ihre entsprechende Finanzierung dargelegt.

Der NKF-Haushalt weist darüber hinaus Ziele und Leistungsvorgaben auf, die festlegen, wofür die Ressourcen eingesetzt werden sollen. Der Haushaltsplan basiert auf einem Entwurf der Verwaltung und wird nach Vorberatung in den Fachausschüssen vom Rat beschlossen. Der Haushalt muss grundsätzlich ausgeglichen sein. Das bedeutet, dass die Erträge mindestens so hoch sein müssen wie die Aufwendungen. Kann diese Vorgabe nicht eingehalten werden, muss sich die Stadt besonderen Sparvorgaben unterwerfen, um den Haushaltsausgleich wieder herzustellen.

Der doppische Haushaltsplan

Der doppische Haushaltsplan ist eine systematische Prognoserechnung mit Planungsfunktion. Er dient als Grundlage für die Haushaltswirtschaft einer Gebietskörperschaft.

Der Haushaltsplan besteht in der Doppik aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt, welche beide in Teilhaushalte untergliedert werden. Zusätzlich umfasst der Haushaltsplan einen Stellenplan und ggf. ein Haushaltssicherungskonzept.

Der doppische Haushaltsplan kann hinsichtlich der Teilhaushalte entweder produktorientiert oder organisationsorientiert gegliedert werden. Die Stadt Lohmar hat einen Im produktorientierten Haushaltsplan. Hier werden die Teilhaushalte nach Produktbereichen untergliedert. Dabei werden einem Produktbereich jeweils mehrere Teilhaushalte zugeordnet.

Der doppische Haushaltsplan wird meistens für ein Haushaltsjahr erstellt. Wird er für zwei Haushaltsjahre aufgestellt, so spricht man von einem sog. Doppelhaushalt. Aber auch im Falle eines solchen Doppelhaushalts gilt, dass der Haushaltsplan nach Haushaltsjahren getrennt aufzustellen ist (sog. Jährlichkeitsgrundsatz).