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Jahresrechnung 2015

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) haben Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.

Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2015 der Stadt Lohmar wurde vom Rat in seiner Sitzung am 08.12.2016 festgestellt und mit Schreiben vom 30.08.2017 von der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises zur Kenntnis genommen.

Die Jahresrechnung 2015 können Sie nachfolgend herunterladen: