Jahresrechnung 2012
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) haben Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage vermittelt.
Der Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 der Stadt Lohmar wurde vom Rat in seiner Sitzung am 05.12.2013 festgestellt und mit Schreiben vom 24.10.2014 von der Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises zur Kenntnis genommen.
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Jahresrechnung 2012 [PDF, Dateigröße: 4 MB]