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Anliegen umsturzgefährdete Bäume

Beschreibung

Die Stadt Lohmar hat keine Baumschutzsatzung erlassen. Bürgerinnen und Bürger benötigen somit keine Genehmigung zum Fällen eines Baumes auf dem eigenen Grundstück. Am 1. März beginnt die Brut- und Nistzeit (bis zum 30. September). Ab diesem Tag darf nur gefällt werden, wenn keine Brut bzw. kein Horst in dem Baum ist.

Umsturzgefährdete Bäume im öffentlichen Raum: Soweit sich die Gefährdungen auf öffentliche Straßen, Wege und Plätze beziehen, gehören sie in den Bereich der Straßenunterhaltung. Hier erfolgt nach Entgegennahme der Meldungen dann eine Begutachtung und eventuelle Beseitigung des Baumes durch den städtischen Bauhof oder durch Beauftragung einer Fachfirma.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)