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Anliegen Beteiligungen der Stadt

Beschreibung

Nach § 112 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Kommune zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Der Bericht soll insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnise und die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft enthalten. Die Einsicht in den Bericht ist jedermann gestattet.

Sie können den Beteiligungsbericht herunterladen.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)