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Anliegen Karnevalsumzüge

Beschreibung

Vor der Durchführung von Brauchtums- und Karnevalsumzügen ist beim Ordnungsamt ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen gemäß § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) zu stellen.

Vorgehensweise, Antragsformular, Merkblatt usw. siehe Homepage des Rhein-Sieg-Kreises.

Zugeordnete(s) Formular(e)

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)