Anliegen Förderung der freiwilligen Jugendarbeit
Beschreibung
Zuschüsse gewährt das Amt für Jugend und Familie allen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) anerkannten Vereinen und Verbänden auf der Grundlage der Förderrichtlinien für
- Freizeiten;
- Bildungsveranstaltungen;
- Jugendpflegematerial.
Des weiteren hat das Amt für Jugend und Familie die Möglichkeit, die Teilnahme an Fereinfreizeiten von Kindern aus Familien mit geringem Einkommen (Arbeitslosigkeit / Sozialhilfe) mit einem Sonderzuschuss zu unterstützen.