Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springenZum Seitenfuß springen

Anliegen Gebühren allgemein

Beschreibung

Die Stadtverwaltung informiert
Was sind Gebühren?
Wie werden z. B. die Friedhofsgebühren berechnet?


Gebühren werden - im Gegensatz zu den Steuern - für eine genau definierte Dienstleistung vom Nutzer erhoben. Kostendeckende Gebühren werden in Lohmar z. B. für die Abwasserbeseitigung, für die Straßenreinigung und im Bereich der Friedhöfe erhoben. Steuern, z. B. die Grundsteuer fließen dagegen als allgemeine Finanzmittel in den Haushalt der Stadt.

Die Berechnung der verschiedenen Gebühren erfolgt nicht willkürlich, sondern richtet sich nach betriebswirtschaftlichen und gesetzlichen Grundsätzen aus. Letztendlich trägt eine korrekte Gebührenkalkulation zum Erhalt des Anlagevermögens Ihrer Stadt bei, fördert wirtschaftliches Verwaltungshandeln und verhindert auch im Falle von Defiziten die Inanspruchnahme aller Steuerzahler.

Vergleichbar der in der Privatwirtschaft üblichen Preiskalkulation werden ansatzfähige Kosten berechnet:

  • Personal- und Sachkosten
    Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten einer Rechnungsperiode veranschlagt.
  • Abschreibungen
    Hiermit wird der Abnutzung von Gütern und Anlagevermögen Rechnung getragen. Für die Abschreibungszeiträume gibt es gesetzliche Vorgaben, diese richten sich nach der zu erwartenden Nutzungsdauer.
  • Kalkulatorische Zinsen
    Kalkulatorische Zinsen berücksichtigen den Einsatz von Eigenkapital für die Finanzierung von Anlagevermögen (z. B. Grundstücken). Dieser beträgt in Lohmar z. B. bei der Berechnung der Friedhofsgebühren derzeit 6 % (möglich wären maximal 7,0 %).
    Von Bedeutung ist der durchschnittliche Wert des Grundvermögens.
    Bei Bewertung z. B. der Friedhöfe wurde von den üblichen Baulandpreisen (135 - 190 EUR/qm) ausgegangen, jedoch deren Lage, Erschließungsgrad und Verwendung berücksichtigt. Letztendlich wurde im Falle der Friedhöfe ein Preis je Quadratmeter von 23,75 - 28,00 EUR/qm der Berechnung der kalkulatorischen Zinsen zugrunde gelegt.

Nach welchen Grundsätzen hat sich eine Gebührenkalkulation der Kommune auszurichten?

  • Betriebsbedingtheit
    Es sind nur betriebsbedingte Kosten, d. h. Kosten, die durch den Betrieb der Gebühreneinrichtung entstehen, anzusetzen (Friedhofsgebühren dürfen keine Kindergärten finanzieren).
  • Erforderlichkeit
    Nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit sind nur die Kosten, die für die Bereitstellung des Angebotes tatsächlich erforderlich sind zu berücksichtigen.
  • Kostendeckung
    Die Kalkulation darf weder zu einer Kostenunterdeckung noch zu einer Kostenüberdeckung führen.
  • Aussonderung leistungsfremder Kosten
    Leistungsfremde Kosten sind Kosten, die durch den Betrieb der Gebühreneinrichtung entstehen, aber neben dem eigentlichen Zweck ein zusätzliches Ziel erfüllen, das nicht alleine dem Nutzer der Einrichtung angelastet werden kann (z. B. Grünanteil der Friedhöfe von 15 %, d. h. der Teil des Friedhofes, der von der Allgemeinheit als Parkfläche genutzt wird).
  • Periodengerechtigkeit
    Erlöse und Kosten sind in dem Zeitraum zu berücksichtigen, in dem sie sachlich anfallen, der Zeitpunkt der Inrechnungstellung ist unerheblich. Im Falle eines Reihengrabes (Nutzungsgebühr für 30 Jahre 1.080 EUR) bedeutet dies, dass der Rechnungsbetrag in einer Summe im Jahr der Inrechnungstellung dem Gebührenhaushalt zufließt, betriebswirtschaftlich gesehen jedoch lediglich ein Erlös von 36 EUR (1/30) pro Jahr anzusetzen ist.
    Letztendlich stellt sich dies auch für den Gebührenzahler so dar: Gezahlt wird eine einmalige Gebühr, die über den Zeitraum von 30 Jahren ein Nutzungsrecht an der Grabstelle und alle damit verbundenen Kosten beinhaltet (Pflege und Instandhaltung der Friedhofswege, Grünflächen etc.).
    Im Falle des 30jährigen Nutzungsrechtes für ein Reihengrab bedeutet dies eine jährliche Belastung von 36 EUR.

Selbstverständlich können diese Ausführungen nur die wichtigsten Grundzüge einer Gebührenkalkulation darstellen. Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne die nachfolgenden Kolleginnen und Kollegen:

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)