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Anliegen Bücherkosten

Beschreibung

Den Schülerinnen und Schülern der öffentlichen Schulen wird Lernmittelfreiheit nach Maßgabe des Lernmittelfreiheitsgesetzes gewährt.

Die für die Beschaffung der Lernmittel erforderlichen Kosten trägt grundsätzlich der Schulträger. Die zu beschaffenden Lernmittel werden rechtzeitig vor Schuljahresbeginn von den Schulen mitgeteilt.

Seitens der Eltern und Erziehungsberechtigten ist grundsätzlich ein Eigenanteil zu zahlen. Die Höhe dieses Eigenanteils setzt das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder fest.
Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) sind von der Zahlung des Eigenanteils befreit.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)