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Anliegen Reisegewerbekarte

Beschreibung

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne gewerbliche Niederlassung selbstständig oder unselbstständig Waren anbietet oder Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

In diesen Fällen ist gemäß § 55 der Gewerbeordnung eine Reisegewerbekarte erforderlich.

Da zahlreiche Tätigkeiten von der Reisegewerbekartenpflicht befreit sind, empfiehlt es sich, mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in Kontakt aufzunehmen.

Benötigte Unterlagen:

  • Antrag
  • Führungszeugnis
    (Melde-/Bürgeramt des Wohnortes)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    (Melde-/Bürgeramt des Wohnortes)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes Siegburg
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts Siegburg

Die Reisegewerbekarte kostet 400 EUR, zahlbar nach Erhalt und ist unbefristet gültig.

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