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Anliegen Wohnungsvermittlung

Beschreibung

Möchten Sie eine öffentlich geförderte Wohnung im Stadtgebiet Lohmar beziehen, so erfolgt die Wohnungsvermittlung beim Bauaufsichts- und Planungsamt.

Wohnungssuchende Personen werden in die Liste für Wohnungssuchende aufgenommen. Für die Aufnahme in diese Liste ist es Voraussetzung, dass ein gültiger Wohnberechtigungsschein vorliegt.

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt die darin genannte(n) Person(en) zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Die Bescheinigung kann allgemein oder für eine bestimmte Wohnung erteilt werden. Wohnungssuchende (Haushalte) erhalten auf Antrag einen Wohnberechtigungsschein, wenn u. a die Einkommensvoraussetzungen erfüllt werden (siehe hierzu die Informationen zum Wohnberechtigungsschein).

Durch den Wohnberechtigungsschein wird sicher gestellt, dass nur die Personen eine Sozialwohnung erhalten, die die gesetzlichen Anforderungen einhalten.

Auf die Vermittlung einer Wohnung besteht kein Rechtsanspruch.

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