Formular
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Hinweise
Dieses Formular können Sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
Nehmen Sie bitte die Anmeldung persönlich im Bürgeramt vor. Hierzu bringen Sie die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mit.
Sie können das Formular benutzen. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist erforderlich bei:
- Einzug in eine Wohnung,
- Auszug aus einer Wohnung,
- wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert wird,
- Auszug aus einer Wohnung, ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird (Wohnungslosigkeit),
- Auszug aus einer Nebenwohnung ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird, die Hauptwohnung aber beibehalten wird.
Sollten Sie in ein Eigenheim ziehen, so ist bei der Meldebehörde eine Selbsterklärung abzugeben.
Download
Der Formularsatz besteht aus 1 Datei(en).
-
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
[PDF, 128,83 KB]
Ihr/e Ansprechpartner/-in
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen)
-
Meike Klimkeit
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-206 Fax 02246 15-933 E-Mail Meike.Klimkeit Lohmarde -
Melanie Lehnen
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-207 Fax 02246 15-933 E-Mail Melanie.Lehnen Lohmarde -
Jana Nowotnik
Sachbearbeiterin in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-208 Fax 02246 15-933 E-Mail Jana.Nowotnik Lohmarde -
Thomas Porsche
Sachbearbeiter in der Abteilung Bürgerservice im OrdnungsamtTelefon 02246 15-482 Fax 02246 15-700482 E-Mail Thomas.Porsche Lohmarde
Anschrift
Es ist keine Einsendeadresse angegeben.