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Formular

Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)

Hinweise

Dieses Formular können Sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.

Nehmen Sie bitte die Anmeldung persönlich im Bürgeramt vor. Hierzu bringen Sie die ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung mit.

Sie können das Formular benutzen. Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist erforderlich bei:

  • Einzug in eine Wohnung,
  • Auszug aus einer Wohnung,
  • wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert wird,
  • Auszug aus einer Wohnung, ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird (Wohnungslosigkeit),
  • Auszug aus einer Nebenwohnung ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird, die Hauptwohnung aber beibehalten wird.

Sollten Sie in ein Eigenheim ziehen, so ist bei der Meldebehörde eine Selbsterklärung abzugeben.

Download

Der Formularsatz besteht aus 1 Datei(en).

Ihr/e Ansprechpartner/-in

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen)

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