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Hochwasser und Hochwasserschutz

In Lohmar gibt es zahlreiche Fließgewässer. Neben der Agger, der Sülz und dem Naafbach gibt es auch sehr viele kleinere Bäche wie z.B. den Ellhauser Bach, den Jabach, den Auelsbach oder auch den Ühmichbach und den Hähnger Bach. Diese Gewässer bieten viel Raum für Natur und Erholung und sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Landschaft. Darüber hinaus stellen sie einen einmaligen Lebensraum für viele einheimische Tiere dar. Aufgrund der guten Qualität der Gewässer haben sich beispielsweise im Jabach wieder Edelflusskrebse angesiedelt.

Leider stellen Fließgewässer aber auch eine Gefahr dar, wenn diese in unregelmäßigen Abständen über die Ufer treten und als Hochwasser Straßen und Keller überfluten. Ein Hochwasser entsteht aus unterschiedlichen Gründen. So steigt das Wasser der Agger durch seitliche Zuläufe anderer Gewässer eher langsam an und die Vorlauf- und Reaktionszeit für die Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen ist relativ groß.

Im Gegensatz dazu stehen die Hochwasserereignisse der Bäche, welche viel schneller auf Starkregenereignisse reagieren. Die Vorwarnzeit ist bei diesen Ereignissen sehr kurz und die Möglichkeiten der Gefahrenabwehr sind gering. Bei dem Starkregenereignis am 20.06.2013 traten zuletzt der Jabach, der Auelsbach und der Ellhauser Bach über die Ufer und führten zu zahlreichen vollgelaufenen Kellern. Der Schaden war groß und die Aufräumarbeiten dauerten lange an.

Um Schäden aufgrund solcher Hochwasserereignisse zu reduzieren gibt es bereits einige Hochwasserschutzanlagen im gesamten Stadtgebiet. Dazu zählen das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Hohner Bach, das HRB Hasselsiefen und das HRB Auelsbach. Ebenfalls im Rahmen des Hochwasserschutzes wurde der Karpenbach ertüchtig, sodass ein 100-jährliches Hochwasser schadlos abgeleitet werden kann.

In durchgeführte Schutzmaßnahmen wurden bereits rd. 1,8 Mio. € investiert. Darüber hinaus werden weitere Hochwasserschutzmaßnahmen geplant. Zurzeit befinden sich der Bau eines HRB am Jabach, die Erhöhung des Hochwasserschutzdamms am Auelsbach und die Aufweitung des Gewässerprofils des Ellhauser Bachs in Planung. Diese Maßnahmen umfassen ein Investitionsvolumen von ca. 2,5 Mio. €.

Der Zeitraum von der Planung über die Genehmigung bis hin zur baulichen Umsetzung einer Hochwasserschutzmaßnahme, wie zurzeit am Ellhauser Bach, Am Jabach und am Auelsbach geplant, ist oftmals sehr lang. Für das Bauen an und im Gewässer muss ein wasserrechtlicher Antrag gestellt werden. Darüber hinaus liegen viele dieser Maßnahmen oder Teile davon in eingetragenen Schutzgebieten, wie Biotopflächen und dem FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) oder im Landschafts- und Naturschutzgebiet. Hier müssen die Anträge zusätzlich Fachbeiträge zum Artenschutz und Vermeidungsmaßnahmen enthalten.

Beispielsweise müssen für die Aufstellung der Artenschutzprüfung die vorhandenen Arten im Eingriffsgebiet erfasst und bewertet werden. Jede Art hat ihren spezifischen Zeitraum, in dem sie erfasst werden kann. So erstreckt sich der Bearbeitungszeitraum allein für die Aufstellung der Artenschutzprüfung über ein Jahr. Darüber hinaus wird bis zur Antragstellung Zeit für die Planung, Baugrunduntersuchung, Grunderwerb und Vermessung benötigt. Viele dieser Leistungen sind voneinander abhängig, sodass sie oftmals nur nacheinander ausgeführt werde können. Das sich anschließende Genehmigungsverfahren erstreckt sich ebenfalls über einen erheblichen Zeitraum, so dass mit dem Bau der Schutzmaßnahme in der Regel erst 3-4 Jahre nach Beschlussfassung im Bauausschuss begonnen werden kann.

Trotz des bereits vorhandenen Hochwasserschutzes und auch nach Umsetzung der geplanten Maßnahmen können immer wieder Hochwasser- oder Starkregenereignisse eintreten, für die der bestehende Schutz nicht ausreicht. Ungeachtet der durch die Stadt errichteten Schutzmaßnahmen bleibt der Selbstschutz ein wichtiger Aspekt bei der Abwehr von Schäden auf privaten Grundstücken. Hier ist jeder Grundstückseigentümer gehalten sein Grundstück selbst gegen mögliches eindringendes Oberflächenwasser zu schützen.

Informationen zu den Überschwemmungsgebieten der hochwassergefährdeten Fließgewässer, die von der Bezirksregierung Köln ausgewiesen wurden, einschließlich digitaler Karten, gibt es hier: Risiko und Gefahrenkarten Aber auch Grundstücke und Gebäude, die sich nicht in den ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten befinden, können von Starkregenereignissen betroffen sein. Insbesondere in Hanglagen können sich starke Oberflächenabflüsse bilden, die dann der Bebauung im Tal oder am Fuße des Hangs zuströmen. Das Umweltministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit stellt unter dem Link www.fib-bund.de die Informationsbroschüre „Hochwasserschutzfibel“ zur Verfügung.