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Europawahlen

Die nächste Europawahl findet am 9. Juni 2024 statt.

Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie hier:

Informationen für Deutsche, die im Ausland gelebt haben und mit einem Wohnsitz in dieser Zeit nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, jedoch sich in der Bundesrepublik Deutschland zurückmelden:
Anmeldung nach Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland

  • vor dem 42. Tag vor der Wahl: keine Veranlassung notwendig, eine Eintragung in das entsprechende Wählerverzeichnis erfolgt von Amts wegen
  • nach dem 42. Tag, jedoch vor dem 21. Tag vor der Wahl: nur auf Antrag nach Anlage 1
  • nach dem 21. Tag vor der Wahl: Antragstellung nach Anlage 2 vor der Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland

Ansprechpartner

Sachbearbeiter in der Abteilung -keine- im Wahlamt

Ansprechpartnerin

Sachbearbeiterin in der Abteilung -keine- im Wahlamt

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Sachbearbeiter in der Abteilung -keine- im Wahlamt