Seniorenvertretungswahl
Die Wahl der Seniorenvertretung findet am 9. Juni 2024 parallel zur Europawahl statt.
Wahlvorschläge für die Seniorenvertretungswahl müssen bis zum 22. April 2024, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist) bei der Bürgermeisterin, als Wahlleiterin, eingereicht werden.
Es wird empfohlen, dass Wahlvorschläge frühzeitig abgegeben werden, damit eventuelle Mängel noch innerhalb der Frist behoben werden können. Nach Ablauf der Frist werden die zugelassenen Wahlvorschläge öffentlich bekanntgegeben.
Damit die Wahl der Seniorenvertretung stattfinden kann, müssen mindestens elf zugelassene Wahlvorschläge vorliegen.
Die Einreichung der Wahlvorschläge wurde vereinfacht: Neue Bewerber*innen benötigen keine Unterstützungsunterschriften mehr, es genügt der Wahlvorschlag. Der Wahlvorschlag kann für die eigene Person oder eine andere Person abgebeben werden. Im letzteren Fall ist die jeweilige Zustimmung der Bewerberin bzw. des Bewerbers notwendig.
Wahlvorschläge müssen auf einem amtlichen Formblatt (siehe unten) eingereicht werden. Das Formblatt ist auch in Papierform bei der Stadtverwaltung Lohmar, im Rathaus, Rathausstr. 4, 53797 Lohmar während der allgemeinen Öffnungszeiten erhältlich.
Grundsätzliche Informationen zur Seniorenvertretungswahl finden Sie hier:
Formblatt zum Download
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Formblatt: Wahlvorschlag für die Wahl der Seniorenvertretung der Stadt Lohmar am 9. Juni 2024 [PDF, Dateigröße: 29 KB]
aktuelle Satzung der Seniorenvertretung
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Satzung der Seniorenvertretung der Stadt Lohmar [PDF, Dateigröße: 169 KB]
Ansprechpartner
Sachbearbeiter in der Abteilung -keine- im WahlamtTelefon | 02246 15-646 |
Fax | 02246 15-900 |
Ansprechpartnerin
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