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Mietbedingungen für Elektrofahrräder

Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Das Befahren sämtlicher Straßen und Wege erfolgt auf eigenes Risiko. Der Mieter darf das Fahrrad nur in verkehrssicherer Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften benutzen. Er darf es nicht abseits befestigter Wege und nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzen. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat.

Das Benutzen und Tragen der unentgeltlich zur Verfügung gestellten Leihhelme ist freiwillig. Ein Verzicht auf das Tragen des Helmes erfolgt auf eigenes Risiko. Der Vermieter übernimmt keine Haftung.

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort abzustellen. Bei Verlassen des Elektrofahrrades muss der Akku entnommen und das Fahrrad mit dem beigefügten Schloss an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl) angeschlossen werden.

Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Schäden bei Rückgabe des Fahrrades dem Vermieter zu melden. Wird eine Reparatur oder Ersatz notwendig, so wird diese/r dem Mieter berechnet.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Bei Personenschäden sowie bei Diebstahl des Fahrrades ist die Polizei zu benachrichtigen.

Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht freigestellt. Im anderen Fall trägt der Mieter eine Selbstbeteiligung von 25 % der Schadenssumme, mindestens jedoch 150 €. Hierüber erhält er nach Schadenfeststellung eine separate Rechnung.

Der Mieter hat das Fahrrad während der Geschäftszeit der Vermietstation am Ausgabeort zurückzugeben. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für den nächsten Tag die Tagesmietgebühr zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinaus gehenden Schaden zu ersetzen.

Quelle: LIEBE-Bike