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Forstwirtschaft

Betreut wurde der Lohmarer Wald seit 1938 durch das damalige Forstamt Siebengebirge, dem ein preußischer Forstmeister vorstand. 1954 wurde die Betreuung dem Forstamt Siegburg übertragen. Im Mai 1955 trat die Gemeinde Lohmar dem Forstverband Agger-Sieg bei.

Seit dem 01.04.1972 wird der Lohmarer Wald vom Forstamt Eitorf, heute Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, betreut. Dies geschieht im Rahmen eines Beförsterungsvertrages, den die Forstbetriebsgemeinschaft Lohmar, in der die Stadt Mitglied ist, mit dem Regionalforstamt abgeschlossen hat.

Forstbetriebsgemeinschaften

Die Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) als eine besondere Form der sogenannten Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern, die den Zweck verfolgen, die Bewirtschaftung der angeschlossenen Waldflächen und der zur Aufforstung bestimmten Grundstücke zu verbessern, insbesondere die Nachteile geringer Flächengröße, ungünstiger Flächengestalt, der Besitzsplitterung, der Gemengelage, einer unzureichenden Walderschließung oder anderer Strukturmängel zu überwinden.

Sie dienen u. a. Klein-Waldbauern zur effizienteren Bewirtschaftung ihres Waldbesitzes und zur Verbesserung der Holzernte- und Holzabsatzmöglichkeiten.

Der ökonomische Vorteil dieser Organisationsform ergibt sich unter anderem aus der gemeinschaftlichen Nutzung teurer Maschinen, dem koordinierten Abtransport des Holzes, einem gemeinsamen Wegebau und der gemeinsamen Vermarktung des Holzes (wodurch in der Regel höhere (Holz-)Preise erzielt werden können).

Ein weiterer Vorteil dieser Zusammenschlüsse ist der Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern. Die Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaften werden vom Bundeswaldgesetz vorgegeben.

In Lohmar gibt es die Forstbetriebsgemeinschaften Lohmar und Wahlscheid. Die Stadt selbst ist Mitglied in der FBG Lohmar. 

Forstbetriebsgemeinschaft Wahlscheid-Lohmar

Homepage: fbg-wahlscheid-lohmar.de
E-Mail: post@fbg-wahlscheid-lohmar.de

Thomas Clever 1. Vorsitzender

Geschäftsführung
Heike Abraham
51491 Overath
Holunderweg 13
Telefon: 02206 9511079

Landesbetrieb

Zum 1. Januar 2005 wurde der Landesbetrieb Wald und Holz NRW gegründet. Er stellt die gebündelte Kompetenz für die Wälder in Nordrhein-Westfalen und ihre Produkte dar. Die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Waldfunktionen und der Holzwirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist vorrangiger Auftrag des Landesbetriebes Wald und Holz NRW. Er übernimmt mit seinen Geschäftsfeldern „Bewirtschaftung des Staatswaldes“, „Dienstleistungen“ und „Hoheit“ für einen Großteil der 915.800 ha Wald im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen die Verantwortung.

Für das Lohmarer Stadtgebiet ist das Regionalforstamt 04 Rhein-Sieg-Erft zuständig. Das Regionalforstamt ist am 01.7.2007 aus den ehemaligen Forstämtern Bonn, Eitorf und Bergisch Gladbach (teilweise) entstanden. Weiter Informationen erhalten sie unter der Homepage www.wald-und-holz.nrw.de

Rechtsvorschriften

Die nachfolgenden Links verweisen auf den Bereich Sammlung der Gesetz- und Verordnungsblätter des Landes Nordrhein-Westfalen (SGV.NRW) der Internetseite recht.nrw.de, die als kostenloser Bürgerservice des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung steht.