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Waldpflege

Die Waldpflege erfolgt im Rahmen der forst- und landschaftsgesetzlichen Vorgaben.

Das heißt, es werden neue Wälder angelegt, junge Bestände gepflegt, Holz eingeschlagen, Waldwege instand gesetzt und zahlreiche Maßnahmen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes sowie zur Gewährleistung der Erholungsfunktion ausgeführt.

  • Schaffung stufig aufgebauter artenreicher Mischbestände
  • Dauerwald statt Kahlschläge
  • Einzelstammnutzung und Naturverjüngung
  • Erhöhung des Laubholzanteils
  • Grundsätzlicher Verzicht auf Chemie im Wald
  • Bodenschonende Arbeitsverfahren bei der Holzernte
  • Nachhaltige Erzeugung und Nutzung von wertvollem, starkem Holz

Naturnah aufgebaute und vielfältig strukturierte und stabile Waldlebensgemeinschaften sind Voraussetzung für die Erhaltung und Förderung des gesamten Naturhaushaltes.

Angesichts zunehmender Umweltbelastungen steigt die Bedeutung des Waldes für Umweltpflege (Naturschutz, Wasserschutz) und Erholung sowie die Bedeutung des umweltfreundlichen, nachwachsenden Rohstoffes Holz. Der Weg zu stabilen und standortgerechten Wäldern mit großer Artenvielfalt und Nischenreichtum führt über einen ökologisch begründeten Waldbau.

Grundsätze der Waldpflege 

  • Erhöhung der Artenvielfalt und Steigerung der Stabilität des Ökosystems Wald
  • Annäherung der Waldbestände an die potentiell natürlichen Waldgesellschaften, Erhöhung des Anteils von starken Altbäumen und Totholz, Verringerung der Störungen des Ökosystems durch gesteigerte Artenvielfalt und Stabilität der Waldbestände
  • Verringerung von abiotischen und biotischen Schäden (Windwurf, Schneebruch, Käferkalamitäten)