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Anmeldung zur Grundschule

Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, sind nach § 35 des Schulgesetzes NRW im selben Jahr zum 1. August schulpflichtig.

Kinder, die nach dem 30. September des jeweiligen Jahres das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit).

In Lohmar sind aktuell die Grundschulbezirksgrenzen aufgehoben, so dass grundsätzlich eine freie Schulwahl besteht. Dennoch sollte nach Möglichkeit die dem Wohnort nächstgelegene Grundschule gewählt werden (Einteilung siehe unten). Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden daher von der entsprechenden Grundschule zur Anmeldung eingeladen und erhalten von dort den auszufüllenden Anmeldebogen und alle weiteren Unterlagen.
Eltern/Erziehungsberechtigte, die möglicherweise keine Mitteilung zur Anmeldung erhalten, ihr Kind aber dennoch einschulen möchten oder müssen, werden gebeten, sich mit der jeweils nächstgelegenen Schule in Verbindung zu setzen.

Sofern beabsichtigt ist, ein Kind an einer anderen als der nächstgelegenen Grundschule anzumelden, wird darum gebeten, dies der nächstgelegenen Schule mitzuteilen und gegebenenfalls einen Nachweis zu erbringen (Schulbescheinigung der besuchten Schule).

Schülerfahrkosten können seitens des Schulträgers nach der Schülerfahrkostenverordnung vom Grundsatz her nur bis zur nächstgelegenen Schule übernommen werden. Sofern eine andere als die nächstgelegene Schule besucht wird/werden soll, ist die Möglichkeit der Schülerfahrkostenübernahme im Einzelfall vom Schulträger zu prüfen.
Weitere Informationen zur Schülerbeförderung und Schülerfahrkostenerstattung gibt es hier (Link zu Schülerbeförderung/Schülerfahrkostenerstattung).

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Aufnahme in einer Grundschule nicht zwingend einen Anspruch auf einen Platz in der Offenen Ganztagsschule (OGATA) begründet.
Nähere Informationen zu den OGATAs gibt es hier (Link zu den OGATAs)

Außer dem ausgefüllten Anmeldebogen sind zur Anmeldung die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch sowie ein Nachweis über durchgeführte Schutzimpfungen (z. B. Impfbuch/Impfpass) mitzubringen.

Die Anmeldetermine der einzelnen Grundschulen werden jährlich veröffentlicht und können auch, ebenso wie nähere Einzelheiten zum Verfahren, in den Schulsekretariaten erfragt werden:

  • Gemeinschaftsgrundschule Birk,
    Birker Straße 8, 53797 Lohmar-Birk,
    Telefon 02246 / 5786,
    www.GGS-Birk.de
    Nächstgelegene Grundschule für die Bereiche Albach, Algert, Birk, Breidt, Deesem, Geber, Heide, Inger und Krahwinkel
  • Gemeinschaftsgrundschule „Aggertalschule“ Donrath,
    Schulstraße 5, 53797 Lohmar-Donrath,
    Telefon 02246 / 4060,
    www.Grundschule-Donrath.de
    Nächstgelegene Grundschule für die Bereiche Donrath, Ellhausen, Grimberg, Heppenberg, Kreuznaaf, Naaferberg, Scheiderhöhe, Weegen und Wielpütz
    Überschneidungsgebiet mit der Gemeinschaftsgrundschule „Waldschule“ Lohmar: Lohmar-Nord
    Überschneidungsgebiete mit der Gemeinschaftsgrundschule Wahlscheid: Kreuznaaf , Muchensiefen, Scheid und Wahlscheid
  • Gemeinschaftsgrundschule „Waldschule“ Lohmar,
    Hermann-Löns-Straße 37, 53797 Lohmar-Ort,
    Telefon 02246 / 5131,
    www.Waldschule-Lohmar.de
    Nächstgelegene Grundschule für den Bereich Lohmar-Ort
    Überschneidungsgebiet mit der Gemeinschaftsgrundschule „Aggertalschule“ Donrath: Lohmar-Nord
  • Gemeinschaftsgrundschule Wahlscheid,
    Krebsaueler Straße 65, 53797 Lohmar-Neuhonrath,
    Telefon 02206 / 90230,
    www.GGSWahlscheid.de
    Nächstgelegene Grundschule für die Bereiche Agger, Dahlhaus, Durbusch, Höffen, Honrath, Hoven, Neuhonrath und Oberstehöhe
    Überschneidungsgebiete mit der Gemeinschaftsgrundschule „Aggertalschule“ Donrath: Hausen, Muchensiefen, Scheid und Wahlscheid

Anmeldebogen

Ansprechpartnerin

Abteilungsleiterin in der Abteilung Bildung im Amt für Bildung und Soziales
Telefon 02246 15-352
Fax 02246 15-700352