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Leistungen der Pflegeversicherung

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, sind auch der gesetzlichen Pflegeversicherung zugeordnet. Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen aus der Pflegeversicherung ist das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit, die der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch (SGB XII) wie folgt definiert:

„Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen."

Wenn Sie Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchten, ist eine Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse (die Ihrer Krankenkasse zugeordnet ist) erforderlich. Der medizinische Dienst der Krankenversicherung prüft daraufhin, ob eine Pflegestufe zuerkannt wird. Ist dies der Fall, so können Pflegeleistungen als Geld- oder Sachleistungen gewährt werden. Informationen und Anträge erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Personen, die nicht gesetzlich versichert sind, können Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragen. Hierbei hilft Ihnen Ursula Brühl, Fachbereich Soziales der Stadt Lohmar.

Die Tabelle zeigt Ihnen einen Ausschnitt aus dem Leistungskatalog der Pflegekasse (Stand 01.01.2010).

    Pflegestufe 1 (erheblich pflegebedürftig) Pflegestufe 2 (schwer pflegebedürftig) Pflegestufe 3 (schwerst pflegebedürftig)
Häusliche Pflege Pflegesachleistung bis € monatlich 440,- 1.040,- 1.510,-
Häusliche Pflege Pflegegeld bis € monatlich 225,- 430,- 685,-
Kurzzeitpflege Pflegegeld bis € monatlich 1.510,- 1.510,- 1.510,-
Teilstationäre Pflege Pflegeaufwendungen bis € im Jahr 440,- 1.040,- 1.510,-
Vollstationäre Pflege Pflegeaufwendungen bis pauschal € monatlich 1.023,- 1.279,- 1.510,-