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Grundsicherung

Grundsicherung

Die Grundsicherung ist eine eigenständige soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei nicht um Sozialhilfe. Dies bedeutet, dass Kinder bzw. Eltern grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen werden, es sei denn, dass ein Kind oder die Eltern gemeinsam über ein jährliches Gesamteinkommen von mehr als 100.000 EUR verfügen.

Leistungsberechtigt sind Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland,

  • die die Altersgrenze der Regelaltersrente erreicht haben, oder
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Zuständige Stellen

Dezernat 2 - Amt für Kultur, Sport, Soziales
Adresse(n):
Hauptstraße 27 - 29
53797 Lohmar
Stadthaus
Telefon: 02246 15-0
Telefax: 02246 15-900
E-Mail: Rathaus@Lohmar.de
Internet: www.Lohmar.de

Öffnungszeiten:
montags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
dienstags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
donnerstags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

 

Ansprechpartnerin für Grundsicherung

  • in ambulant betreutem Wohnen,
  • bei Pflegebedürftigkeit

Ansprechpartner

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