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Untere Denkmalbehörde

Denkmalschutz und Denkmalpflege

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Lohmar berät Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit Denkmalschutz und Denkmalpflege.

Insbesondere ist sie zuständig für Eintragungen in die Denkmalliste, denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren, ordnungsbehördliche Maßnahmen, für die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß Einkommensteuergesetz sowie die Erteilung von Zuschüssen.

Beispiel Handwerkerrechnung

Merkblatt, Beispiel Aufbau Handwerkerrechnung

[PDF, Dateigröße: 551 KB]

Für die Aufbereitung der einzureichenden Unterlagen zum Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Informationen des MHKBD NRW

(Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen)

Ansprechpartnerin

Sachbearbeiterin in der Abteilung Stadtplanung im Bauaufsichts- und Planungsamt