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Denkmalpflegeplan

Aufgaben und Ziele des Denkmalpflegeplanes

Insgesamt 31 Stadtteile mit 108 dazugehörigen Weilern und Höfen, die durch ihre gemeinsame Geschichte in einem eigenen Landschafts- und Kulturraum machen die heutige Stadt Lohmar aus. An den vielen Bachläufen, welche die Flüsse Sülz und Agger speisen, sind unterschiedliche Dörfer und Weiler entstanden, deren Geschichte und städtebauliche Entwicklung noch weitestgehend ablesbar geblieben ist. Auffallend sind die noch vorhandenen ehemals wasserumwehrten Adelssitze, die zu ihrer Zeit einen entscheidenden Beitrag zur Siedlungsentwicklung leisteten.

Die im Jahre 1969 neu gebildete Stadt Lohmar in der seit Jahrhunderten besiedelten Kulturlandschaft ist die Grundlage für einen gesamtstädtischen Denkmalpflegeplan.

Der Denkmalpflegeplan ist ein kommunales Handlungsinstrument, das den Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erstmals mit Inkrafttreten des Denkmalschutzgesetzes im Jahre 1980 an die Hand gegeben wurde.

In § 30 des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wird bestimmt, dass Gemeinden Denkmalpflegepläne aufstellen und fortschreiben sollen. Als Bestandteile des Denkmalpflegeplanes werden genannt:

  • Die Bestandsaufnahme und Analyse des Gebietes der Gemeinde unter siedlungsgeschichtlichen Gesichtspunkten.
  • Die Darstellung der Bau- und Bodendenkmäler, der Denkmalbereiche, der Grabungsschutzgebiete sowie- nachrichtlich- der erhaltenswerten Bausubstanz.
  • Ein Planungs- und Handlungskonzept zur Festlegung der Ziele und Maßnahmen, mit denen der Schutz, die Pflege und die Nutzung von Baudenkmälern im Rahmen der Stadtentwicklung verwirklicht werden sollen.

Der Denkmalpflegeplan bildet also eine Grundlage für die Stadtentwicklungsplanung und ist somit Bestandteil der kommunalen Fachplanungen. Der Denkmalpflegeplan wurde am 23.09.2015 vom Rat der Stadt Lohmar beschlossen. Die politischen Gremien brachten hierdurch zum Ausdruck, dass die Ziele dieses Planes in der Stadtentwicklungs- und Bauleitplanung angemessen berücksichtigt werden sollen.