Detail-Beschreibung
Die Bestattungsformen im Detail
Zu Ihrer Orientierung hier die wesentlichen Unterschiede zwischen den einzelnen Grabarten:
Reihengrab
In einem Reihengrab darf nur ein Verstorbener bestattet werden. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren (Sargbestattungen) bzw. 20 Jahren (Urnenbestattungen) nicht verlängert werden. Die Lage dieser Grabstätten wird durch die Friedhofsverwaltung bestimmt, Wahlmöglichkeiten bestehen nicht.
Wahlgrab
Anonyme Beisetzung
Bei einer anonymen Beisetzung werden die Verstorbenen auf einer Rasenfläche beigesetzt. Die genaue Grabstelle wird nicht bekannt gegeben, eine namentliche Nennung des Verstorbenen erfolgt nicht.
Pflegefreie Grabstätten
Auf den pflegefreien Grabstätten sind nur liegende Grabmale zugelassen, die bündig mit der Erdoberfläche zu verlegen sind. Aufgesetzte Buchstaben sind nicht zulässig. Einfriedungen, Einfassungen und sonstige bauliche Anlagen sowie Bepflanzungen, Grabschmuck, Vasen und Grableuchten sind nicht gestattet.
Aschestreufeld
Auf dem Aschestreufeld wird die Asche durch Verstreuung der Asche beigesetzt, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat. Am Aschestreufeld wird nicht gekennzeichnet, wer beigesetzt worden ist. Grabmale und bauliche Anlagen sind dort nicht zulässig.
Urnenwand
Baumbestattung
Bestattungsgärten
Bei den Bestattungsgärten handelt es sich um ein gärtnerbetreutes Grabfeld auf dem städtischen Friedhof in Lohmar-Ort.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite
Ansprechpartner
Aieleen Assig
Sachbearbeiterin in der Abteilung Tiefbauverwaltung im Tiefbauamt
Tel.: 02246 15-285
Fax: 02246 15-966
E-Mail Kontakt: Friedhofsverwaltung Lohmarde
Gebühren
Den aktuellen Gebührentarif der verschiedenen Bestattungsarten können Sie der Friedhofsgebührensatzung ab Seite 2 ff entnehmen.
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Friedhofsgebührensatzung [PDF, Dateigröße: 50 KB]