Zum Hauptinhalt springenZum Hauptmenü springenZum Seitenmenü springenZur Suche springenZum Seitenfuß springen

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Für wen besteht ein Anspruch?

Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Antragstellung - Welche Unterlagen sind erforderlich?

Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Antragsformulare sind im Sozialamt der Stadt/Gemeinde erhältlich.

Der Antrag ist beim Sozialamt einzureichen.

Welcher Bedarf wird berücksichtigt?

Es wird ein Bedarf in Höhe von 15 Euro monatlich berücksichtigt für:

  • Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Sportverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z. B. museumspädagogische Angebote oder Theaterworkshops), Fahrtkosten zu den einzelnen Veranstaltungen gehören nicht zu den anerkannten Bedarfen; sie sind aus dem Regelsatz zu bestreiten.
  • Teilnahme an Freizeiten (z.B. Fahrten von Jugendgruppen, Pfadfinder).
  • Soweit nach Übernahme von diesen Kosten noch ein Restbetrag „übrig“ bleibt, kann der Rest der Leistung zur Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für das ausgeübte Hobby gewährt werden. Allerdingst gibt es nie mehr als 15 Euro pro Monat.

Wie erfolgt die Leistungsgewährung?

Über die Gewährung der Leistung erhält der Antragsteller eine Kostenzusage vom Sozialamt.

Diese Kostenzusage ist beim Leistungsanbieter einzureichen. Dieser rechnet mit dem Sozialamt direkt ab.

Informationen für Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag