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Wohngeld

Wohngeld

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die entsprechenden Antragsvordrucke sind im Amt für Kultur, Sport und Soziales erhältlich.

Wohngeld errechnet sich nach dem Einkommen der Familie, der Miete und der Anzahl der Familienmitglieder.
Bei Antragstellung sind mindestens folgende Nachweise mitzubringen:

  • Sämtliche Nachweise über Einkünfte, z. B.: Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Bewilligungsbescheid des Arbeitsamtes
  • Nachweis über Leistungen der Sozialhilfe/Kriegsopferfürsorge
  • bei Einkommensteuerpflichtigen: Einkommensteuerbescheid
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit

Stadt selbst nimmt die Anträge einschl. der dazugehörigen Nachweise entgegen; die Berechnung der Wohngeldzahlung erfolgt durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik in Düsseldorf. Von dort erfolgt auch der Versand an die Bürgerinnen und Bürger. 

Wohngeldrechner

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldrechner ausrechnen lassen.

Darüber hinaus stehen Ihnen
ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.

Dieser Service ist ein Angebot des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld

Weitere Informationen zum Thema Wohngeld und wer bei der Stadtverwaltung Lohmar dafür zuständig ist, erfahren Sie im Infoservice.

Zuständige Stellen

Dezernat 2 - Amt für Kultur, Sport, Soziales
Adresse(n):
Hauptstraße 27 - 29
53797 Lohmar
Stadthaus
Telefon: 02246 15-0
Telefax: 02246 15-900
E-Mail: Rathaus@Lohmar.de
Internet: www.Lohmar.de

Öffnungszeiten:
montags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
dienstags, donnerstags und freitags nur nach vorheriger Terminvereinbarung
mittwochs geschlossen

Ansprechpartnerin

Sachbearbeiterin in der Abteilung Soziales im Amt für Bildung und Soziales
Telefon 02246 15-369
Fax 02246 15-700369