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Schutz gegen Rückstau

Schutz vor Kellerüberflutungen

Trotz der Bemessung nach den jeweils geltenden allgemein anerkannten Regeln der Technik und des sorgfältigen Betriebs der öffentlichen Kanalisation können öffentliche Misch- und Regenwasserkanäle aus wirtschaftlichen Gründen nicht so dimensioniert werden, dass sie jeden außergewöhnlichen Regen einwandfrei ableiten können.
Es muss deshalb bei starkem Regen mit Einstau im Kanal und Rückstau in die Anschlusskanäle gerechnet werden. Diese Betriebszustände sind grundsätzlich zulässig und werden durch die technischen Regelwerke und somit auch durch die darauf beruhende Rechtsprechung gedeckt.

Die gleiche Situation kann eintreten, wenn in öffentlichen Schmutzwasserkanälen durch unplanmäßige Einleitungen Überlastungen oder durch andere Hemmnisse Verstopfungen bzw. Querschnittsverengungen hervorgerufen werden, die zum Stau im Schmutzwasserkanal führen.

Weiterhin können Betriebsausfälle von Pumpstationen einen Rückstau im Kanalsystem auslösen.

Grundstücksentwässerung

Weil sich das Abwasser innerhalb des miteinander verbundenen Systems aus öffentlichen und privaten Leitungen nach dem Gesetz der kommunizierenden Röhren auf fast gleichem Niveau einstellt, werden auch die privaten Leitungen bis zur Rückstauebene gefüllt.
Bei fehlender, defekter oder falsch positionierter Rückstausicherung tritt somit Schmutz- und/oder Niederschlagswasser aus den Ablaufstellen aus, die unterhalb der Rückstauebene liegen.

Um diese Situation auszuschließen, haben sowohl die städtische Entwässerungssatzung als auch die bauaufsichtlich eingeführten technischen Regeln den Schutz gegen Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation auf den Bauherrn/Eigentümer bzw. den Architekten und Fachinstallateur übertragen.

Auswirkungen

Neben erheblichen materiellen und immateriellen Schäden des Grundstückseigentümers kann es durch Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation auch zu Schäden Dritter kommen.
Als Haus- und Grundbesitzer besteht auch eine Haftpflicht gegenüber Dritten.

Die entsprechenden Versicherungen reduzieren Versicherungsleistungen bzw. lehnen eine Schadensregulierung gänzlich ab, wenn die Herstellung und der Betrieb der Grundstücksentwässerung nicht den einschlägigen Vorschriften und Regeln der Technik entsprechen.

Rückstauebene

Sofern nichts anderes festgelegt ist die Straßenoberkante an der Anschlussstelle beim Freigefällesystem die maßgebende Rückstauebene. In hängigen Straßen wird auch der, bezogen auf die Anschlussstelle, nächst höher gelegene öffentliche Kanalschacht festgelegt.

Schutz gegen Rückstau

Der beste Schutz gegen Rückstau ist die Vermeidung von Ablaufstellen, die sich unterhalb der Rückstauebene befinden!

Sollte dies nicht vermieden werden können, müssen diese Ablaufstellen wie z.B. Bodenabläufe, Waschbecken, Waschmaschinen, Duschen oder Toiletten gemäß den Forderungen der DIN EN 12056-1 und DIN 1986-100 gegen Rückstau durch automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife nach DIN EN 12056-4 oder, unter bestimmten Voraussetzungen, durch Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564 gesichert werden.

Niederschlagswasser von Flächen unterhalb der Rückstauebene darf der öffentlichen Kanalisation ebenfalls nur über eine automatisch arbeitende Hebeanlage rückstaufrei zugeführt werden.
Niederschlagswasser kleinerer Flächen (unter 5 m2) von Kellerabgängen und dergleichen kann versickert werden. Falls dies nicht möglich ist, dürfen auch solche Flächen unter bestimmten Voraussetzungen durch Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1 entwässert werden, wenn durch geeignete Maßnahmen ein Überfluten der tiefliegenden Räume verhindert wird.

Wichtig! Abwasser, das oberhalb der Rückstauebene anfällt, darf nicht über Rückstausicherungen abgeleitet werden.

Abwasserhebeanlagen

Der sicherste Schutz gegen Rückstau erfolgt über eine Abwasserhebeanlage mit fest verbundener Druckleitung, die mit Rückstauschleife über die Rückstauebene zu führen ist. Durch den Betrieb der Abwasserhebeanlage wird selbst bei Stromausfall oder defekter Pumpe eine ausreichende Sicherheit gegen Rückstau erzielt; wegen der fest installierten Rückstauschleife kann kein Abwasser aus der öffentlichen Kanalisation in das Gebäude bzw. in das Grundstück eindringen.

Abwasserhebeanlagen müssen je nach Einsatzbereich und Art des Abwassers (fäkalhaltig/fäkalfrei) den Grundsätzen der DIN EN 12050-1 bis -3 entsprechen.

Eine regelmäßige Inspektion bzw. Wartung entsprechend der DIN EN 12056-4 durch einen Fachbetrieb ist unerlässlich. Die Zeitabstände dürfen nicht größer sein als

  • ¼ Jahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben,
  • ½ Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern,
  • 1  Jahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern.

Dem Anlagenbetreiber wird empfohlen, hierzu einen Wartungsvertrag abschließen.

Rückstauverschlüsse

In folgenden Ausnahmefällen sind Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564 zulässig, wenn

  • für die Abwasserableitung ein natürliches Gefälle besteht,
  • die Räume von untergeordneter Nutzung sind,
  • der Benutzerkreis klein ist und diesem ein WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht
  • und bei Rückstau auf die Benutzung der Ablaufstelle verzichtet werden kann.

Je nach Anwendungsbereich (fäkalfreies Abwasser und Niederschlagswasser, fäkalhaltiges Abwasser oder Regenwassernutzungsanlagen) unterscheidet die DIN EN 13564-1 sechs verschiedene Rückstauverschlusstypen, die eine CE- Kennzeichnung haben müssen.

Entsprechend DIN EN 13564-1 sollte die Wartung mindestens halbjährlich erfolgen und dokumentiert werden.

Eine fachgerechte Wartung der Rückstauverschlüsse ist unerlässlich, um unliebsamen Überra-schungen durch stets mögliche Rückstauereignisse vorzubeugen.

Achtung! Rückstauverschlüsse dürfen niemals als zentrale Absicherung eines Gebäudes mit oberhalb der Rückstauebene installierten Entwässerungsgegenständen eingesetzt werden. Im Rückstaufall kann es zur Überflutung im Gebäude durch nicht abfließendes Abwasser kommen. Damit wäre die Abwasserbeseitigung nicht mehr sichergestellt.

Allgemeine Hinweise

Bei allgemeinen Rückfragen stehen Ihnen die unten genannten AnsprechpartnerIn zur Verfügung. Hinsichtlich der individuellen Beratung und Bewertung Ihrer Grundstücks-/ Gebäudeentwässerung ist Ihrerseits ein Fachplaner oder Fachinstallateur der Sanitärtechnik heranzuziehen.

Auf die Möglichkeit einer erweiterten Elementarschadenversicherung als Schutz gegen Schäden in Folge defekter Rückstausicherungen wird verwiesen. Diesbezüglich wird angeraten, sich beim jeweiligen Versicherungsunternehmen zu informieren.

Ansprechpartner

Es konnten keine Ansprechpartner gefunden werden!

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