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Straßenabläufe

Im Stadtgebiet Lohmar sorgen rund 4.850 Straßenabläufe (Gullys) dafür, dass das Oberflächenwasser der Straßen schadlos abgeleitet werden kann. Im Frühjahr und im Herbst werden die Abläufe von einer Entsorgungsfirma im Auftrag der Stadt gereinigt. Darüber hinaus reinigt der städtische Bauhof die Abläufe nach Bedarf.

Sowohl bei der planmäßig als auch bei der bedarforientierten Reinigung zeigt sich immer wieder, dass die Straßenabläufe zur Abfallentsorgung genutzt werden. So finden sich neben Restmüll auch Rückstände von Baumaterialen aller Art, wie Mörtel- und Farbreste sowie Essensreste, insbesondere Fette. Auch das Einkehren von Laub in die Rostanlagen ist leider häufig zu beobachten.

Diese unsachgemäße Nutzung hat erhebliche negative Auswirkungen:

Durch feste Abfallstoffe können sich die Einsatzeimer und Ablaufroste so zusetzen, dass nur noch wenig bis kein Oberflächenwasser abfließen kann. Die Folge einer eingeschränkt funktionierenden Oberflächenwasserbeseitigung sind Überflutungen von Anliegergrundstücken.

Flüssige Abfallstoffe, die entweder nach Abkühlung (Frittierfette) oder einer kurzen Zeitspanne (Mörtel) erhärten, verstopfen die Zulaufleitungen, die nur mit erheblichen Aufwendungen wieder beseitigt werden können. Daneben bieten Essensreste in der Kanalisation die geeignete Grundlage für eine Rattenpopulation.

Die Abfallentsorgung über Straßenabläufe birgt neben den betrieblichen Problemen auch strafrechtliche Aspekte. In Straßen, die im Trennsystem entwässern, wird das Niederschlagswasser über einen Regenwasserkanal direkt in ein Gewässer eingeleitet. So kann Abwasser, das in einen Straßenablauf geschüttet wird, direkt in ein Gewässer gelangen. Damit ist der Straftatbestand nach § 324 Strafgesetzbuch (StGB), eine Gewässerverunreinigung, erfüllt.

In Straßenabläufe gehört nicht

  • Laub                    
  • Müll
  • Abwasser
  • Essensreste
  • Bauabfälle

damit die Straßenentwässerung problemlos funktionieren kann.