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Zwischenzähler

Antrag auf Ermäßigung der Schmutzwassergebühren (Gartenbewässerung)

Im Bereich der Abwassergebühren, besteht die Möglichkeit, die Wassermengen, welche nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, weil sie beispielsweise für die Gartenbewässerung genutzt werden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren abzusetzen. Diese Wassermengen müssen über einen Zwischenzähler nachgewiesen werden, den der/die Kunde/-in auf eigene Kosten einbauen lässt.

Der Zwischenzähler ist fest in der Zuleitung nach draußen von einem konzessionierten Installateur einzubauen und darf sich nicht in der Nähe eines Kanalzuflusses befinden. Ein Aufstecken/Aufschrauben an einen Zapfhahn, Wasserhahn oder ähnliches ist nicht zulässig (siehe Beispielbilder).

Als Nachweis sind ein Foto der Einbausituation und eine Nahaufnahme des eingebauten Zwischenzählers sowie die Rechnung des Installateurs beizufügen. Auf der Nahaufnahme des eingebauten Zwischenzählers müssen die Zählernummer, das Eichdatum und das Zählwerk zu erkennen sein. Für die Darstellung der Einbausituation sollte die Umgebung im Umkreis von zwei Metern um den installierten Zwischenzähler erfasst werden.

Der späteste Zeitpunkt für den schriftlichen Antrag ist der 15. Januar des nachfolgenden Jahres (Ausschlussfrist). Wichtig für die Bearbeitung ist die vollständige Angabe des Zwischenzählerstandes mit allen vorhandenen Zahlen inkl. Nullen und Nachkommastellen. Die Anmeldegebühr für die Erstanmeldung bzw. Neuanmeldung eines Zwischenzählers beträgt 24 EUR.

Den ausgefüllten Antrag inkl. Fotos an folgende E-Mail senden: Zwischenzaehler@Lohmar.de

Downloads

Einbausituation Zwischenzähler

Ansprechpartnerin

Sachbearbeiterin in der Abteilung Tiefbauverwaltung im Tiefbauamt
Telefon 02246 15-278
Fax 02246 15-700278