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Gesamtabschluss 2012

Gemäß § 116 GO NRW haben die Gemeinden in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

Mit dem Gesamtabschluss 2012 wird von der Möglichkeit der Anwendung des durch den Landtag Nordrhein-Westfalen am 24.06.2015 beschlossenen „Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“, zuletzt geändert mit zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018, Gebrauch gemacht. Der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2018 werden die Gesamtabschlüsse der Haushaltsjahre 2011 bis 2017 in der vom Bürgermeister / von der Bürgermeisterin bestätigten Entwurfsfassung beigefügt.

Das bedeutet, dass sämtliche Verfahrensschritte bei den Gesamtabschlüssen der Jahre 2011 bis 2017 zwischen der Bestätigung des Entwurfs durch den Bürgermeister / die Bürgermeisterin und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht entfallen. Es findet weder eine Prüfung noch eine Feststellung dieser Jahresabschlüsse oder eine Entlastung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin statt.

Nachfolgend können Sie den im Rat der Stadt Lohmar am 10.11.2015 zur Kenntnis gebrachten Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 herunterladen.