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Anliegen Bebauungsplan

Beschreibung

Der Bebauungsplan enthält nach dem Baugesetzbuch die rechtsverbindlichen Festsetzungen über die städtebauliche Ordnung, wie z. B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse, Verkehrsflächen.

Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne einschließlich der zugehörigen Begründung können bei der u. a. Dienststelle eingesehen und erläutert werden.

Bei Bedarf, z. B. zur Vorlage im Zusammenhang mit einem Bauantrag oder einer Bauvoranfrage, kann die planungsrechtliche Auskunft auch schriftlich gegen Gebühr erteilt werden. Dieser Auszug aus dem örtlichen Bau- und Planungsrecht umfasst die wichtigsten planungsrechtlichen Festsetzungen einschließlich Fotokopien eines ggfls. vorhandenen Bebauungsplanes, sowie Hinweise zu sonstigen Bestimmungen, die für die städtebauliche Beurteilung von Baugesuchen notwendig oder zweckmäßig sind.

Ihre Ansprechpartner/-innen

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