Anliegen Gewässerschutz
Beschreibung
Mit der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung ist auch der Gewässerschutz unmittelbar verknüpft. Hierunter versteht man in erster Linie die Überwachung und Einhaltung der Maßgaben und Richtwerte aus der Erlaubnis zur Gewässerbenutzung. Ein eigens für diese Aufgabe beauftragter Gewässerschutzbeauftragter kontrolliert in regelmäßgen Abständen die genehmigte Ableitung von Abwässern aus dem öffentlichen Kanalsystem in oberirdische Gewässer. Ergebnisse dieser Kontrollen tragen zum Aufspüren von Falschanschlüssen bei.
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Britta Nieß
Abteilungsleiterin in der Abteilung Ordnungsangelegenheiten im OrdnungsamtTelefon 02246 15-219 Fax 02246 15-700219 E-Mail Britta.Niess Lohmarde