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Anliegen Hausnummerierung

Beschreibung

§ 126 Abs. 3 Baugesetzbuch begründet die Verpflichtung des Grundstückseigentümers sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Nach der Satzung über die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung von Grundstücksnummernschildern und Straßenbenennungsschildern im Gebiet der Stadt Lohmar (Satzung im Ortsrecht VI/11/1) ist diese so anzubringen, dass sie von der Straße aus gut lesbar ist. Bei neu errichteten Gebäuden wird die Hausnummer im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch das Bauordnungsamt festgelegt. Hierüber erhält der Bauherr einen entsprechenden Bescheid. Andere Dienststellen oder Behörden, wie das Einwohnermeldeamt oder der Polizeipräsident, werden ebenfalls durch das Bauordnungsamt informiert.
In manchen Fällen, so etwa bei der Umbenennung einer Straße, kann sich die Notwendigkeit zu einer Um-Nummerierung ergeben. Hierüber wird der Grundstückseigentümer durch das Bauordnungsamt informiert.
Bei der Errichtung eines genehmigungsfreien Wohngebäudes erfolgt in der Regel eine Bauzustandsbesichtigung durch das Bauordnungsamt. In diesem Fall muss der Bauherr die Zuteilung der Hausnummer beim Bauordnungsamt beantragen.

Benötigte Unterlagen

Bei genehmigungsfreien Wohngebäuden ist ein formloser Antrag auf Zuteilung einer Hausnummer zu stellen.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)