Anliegen Martinsumzug
Beschreibung
Spätestens 4 Wochen vor Durchführung eines Martinsumzuges und eines Martinsfeuers oder Brauchtumsfeuers sind diese beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Hinsichtlich des Martinsfeuers / Brauchtumsfeuers wird auf § 14 der Lohmarer Stadtordnung besonders hingewiesen.
Zugeordnete(s) Formular(e)
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Christian Buchmann
Sachbearbeiter in der Abteilung Ordnungsangelegenheiten im OrdnungsamtTelefon 02246 15-222 Fax 02246 15-700222 E-Mail Christian.Buchmann Lohmarde