Anliegen Öffentliches Straßenland
Beschreibung
Gehwege städtischer Straßen gehören in den Bereich der Straßenunterhaltung.
Bordsteinabsenkungen
Bei bestehenden Gehwegen ist zur Herstellung einer Zuwegung zu privaten Grundstücken (Bordsteinabsenkung einschließlich Angleichung der Gehwegfläche) das Einholen einer Genehmigung erforderlich. Die Arbeiten sind von Fachfirmen durchzuführen. Die mängelfreie Abnahme erfolgt durch das Tiefbauamt. Eine Gewährleistungsbürgschaft ist einzureichen.
Öffentlich rechtliche Vereinbarungen (ÖRV)
bei Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen meist zum Zwecke der Erschließung, d. h. oft werden öffentliche Flächen wie beispielsweise Wegeparzellen privat in Anspruch genommen. Da es sich bei diesen Flächen nicht um Erschließungsstraßen und -wege handelt ist über die Benutzung ein Vertrag zu schließen in dem die Unterhaltung und die Pflicht der Verkehrssicherung geregelt wird.
Gestattungsverträge
umfassen die Nutzung öffentlicher Straßenflächen, die befestigt sind, wie z. B. unbefestigte Bankettbereiche zwischen Ausbaugrenze, Katastergrenze zum Zwecke der Pflege und Grundstücksintegration.
Ihre Ansprechpartner/-innen
(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)
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Vitali Harms
Sachbearbeiter in der Abteilung Straßenbau und Stadtentwässerung im TiefbauamtTelefon 02246 15-291 Fax 02246 15-700291 E-Mail Vitali.Harms Lohmarde -
William Rahn
Sachbearbeiter in der Abteilung Straßenbau und Stadtentwässerung im TiefbauamtTelefon 02246 15-288 Fax 02246 15-700288 E-Mail William.Rahn Lohmarde