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Anliegen Zwangsvollstreckung

Beschreibung

Die Einziehung rückständiger Forderungen erfolgt nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW. Die Stadtkasse Lohmar ist Vollstreckungsbehörde, d.h. sie kann ohne Beteiligung des Amtsgerichtes Vollstreckungsmaßnahmen wegen der meisten Forderungsarten durchführen. Gleichzeitig ist sie auch in Amtshilfe für andere Kommunalkassen und Behörden tätig.

Zu den möglichen Maßnahmen gehören u.a.:

Außendienst:

  • Einziehung der Forderung beim Schuldner
  • Pfändung von Sachwerten
  • Feststellung der Unpfändbarkeit
  • Versteigerung von Pfandstücken
  • Gewaltsame Türöffnung
  • Taschenpfändung
  • Stilllegung und Pfändung von Kraftfahrzeugen
  • Kassenpfändung usw.

Innendienst:

  • Vorladung zur Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung
  • Konto-, Lohn- und sonstige Forderungspfändungen
  • Vollstreckung in Immobilien (Zwangshypothek, Zwangsversteigerung)
  • Insolvenzverfahren

Die Stadtkasse Lohmar hat für die Schuldner jedoch auch eine beratende Funktion. Sie weist Wege auf, wie Vollstreckungsmaßnahmen vermieden werden können. Hierbei wird auch auf die Möglichkeiten eines Insolvenzverfahrens verwiesen.
Scheuen Sie sich daher nicht, schon vor der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen ein Gespräch mit der Stadtkasse Lohmar zu suchen. Die zuständigen Sachbearbeiter/innen sind geschult im Umgang mit Bürgern, die finanzielle Probleme haben, und finden oftmals einen Weg, der hilft, sehr kostenintensive Maßnahmen zu verhindern!
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.

Ihre Ansprechpartner/-innen

(für weitere Informationen wie Adresse, Raumnummer, Sprechzeiten usw. klicken Sie bitte auf den Namen.)