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Interne Meldestelle

Die interne Meldestelle dient dem Schutz von hinweisgebenden Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese Informationen der internen Meldestelle mitteilen.

Darüber hinaus werden Personen geschützt, die Gegenstand einer Meldung sind, sowie sonstige Personen, die von einer Meldung betroffen sind.

Inhalt der Meldungen können unter anderem alle strafrechtlich und bußgeldrelevanten Vorschriften sein. Außerdem fallen alle Regelungen darunter, die die Integrität der Verwaltung gewährleisten sollen. Hierzu gehören alle Vorschriften, die sicherstellen, dass alle Beschäftigen im öffentlichen Dienst, rechtstreu, unbestechlich und objektiv handeln. Beispielsweise die Regelungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption, vergaberechtliche Vorgaben, datenschutzrechtliche Bestimmungen sowie die Pflichten zur Verfassungstreue.

Rechtsgrundlage ist das am 30. Dezember 2023 in Kraft getretene Gesetz zur Ausführung des Hinweisgeberschutzgesetzes und zur ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Ausführungsgesetz Hinweisgeberschutzgesetz NRW -AG HinSchG NRW).

Die interne Meldestelle ist unter Hinweisschutz@Lohmar.de zu erreichen.

Ansprechpartnerin

Susanne Klingbeil
Telefon: 02246 15-126
Fax: 02246 15-700126
E-Mail: Hinweisschutz@Lohmar.de 

Interne Meldestelle der Stadt Lohmar