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Gesetzlicher Jugendschutz

Der gesetzliche Jugendschutz regelt im Wesentlichen, was jugendbeeinträchtigend und jugendgefährdend ist. Gegen Verstöße werden Straf- und Bußgeldvorschriften formuliert. Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz schützt somit Kinder und Jugendliche vor Gefahren, Beeinträchtigungen und Schäden. Er richtet sich z.B. an Gewerbetreibende, Anbieter von Medienprodukten und Erwachsene.  

Im Folgenden finden Sie, neben dem Jugendschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetz, auch einige interessante Verweise auf Internetseiten von Akteuren, die direkt oder indirekt mit dem gesetzlichen Jugendschutz befasst sind.