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Lärmaktionsplan für die Stadt Lohmar

Lärmaktionsplan 4. Runde für die Stadt Lohmar: 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte[1] in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Die Grundlage für die Lärmaktionspläne bilden Lärmkarten, welche Lärmquellen und deren Auswirkungen aufzeigen und vom LANUV zur Verfügung gestellt werden. Die Lärmkarten für die Kreisstadt Unna zeigen die Lärmbelastungen von Hauptverkehrsstraßen, darunter Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Diese Straßen unterliegen der Zuständigkeit anderer Straßenbaulastträger, darunter die Autobahn GmbH des Bundes sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Folglich sind diese Straßenbaulastträger für die Umsetzung von lärmreduzierenden Maßnahmen verantwortlich.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine zweistufige Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.

Die Stadt Lohmar bietet Ihnen jetzt die Möglichkeit einer zweiten Beteiligung an der Lärmaktionsplanung. Diese Hauptverkehrsstraßen sind von der Lärmkartierung erfasst:

  • A 3 – zwischen nördlicher und südlicher Stadtgrenze von Lohmar, 
  • B 56 – entlang der südlichen Stadtgrenze von A 3 bis B 507, 
  • B 484 – nördliche Stadtgrenze bis südliche Stadtgrenze von Lohmar, 
  • B 507 – Knotenpunkt B 484 bis Knotenpunkt Kierbachstraße K 13, 
  • L 288 – nordwestliche Stadtgrenze von Lohmar bis Knotenpunkt B 484. 


Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 08.10.2023 bis 19.01.2024 statt.

Auf der Grundlage des ersten Entwurfs des Lärmaktionsplan Runde 4. und der vom LANUV NRW [2] erstellten aktuellen Lärmkartierung (MUNV Umgebungslärmportal - Umgebungslärm (nrw.de)) und den Meldungen aus der ersten Beteiligung wurde der Entwurf des Lärmaktionsplans überarbeitet. Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Lohmar hat die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung in seiner Sitzung am 17.04.2024 beschlossen. Der Lärmaktionsplan 4. Runde Stadt Lohmar - Entwurf 10.04.2024 bildet die Grundlage für die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen.

Ihre Stellungnahme können Sie vom 24.04.2024 bis einschließlich 26.05.2024  abgeben und per E-Mail an planungqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnlohmarde mit dem Betreff "Lärmaktionsplan 4. Runde" senden. Wir freuen uns über Ihren Beitrag!

Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Planentwurfs bzw. der Überprüfung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.

Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan durch den Rat beschlossen und auf dieser Seite veröffentlicht.

Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW. 

Das Geoportal des Eisenbahn-Bundesamtes mit den Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken des Bundes erreichen Sie hier: GeoPortal.EBA - Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA

Lärmaktionsplan 4. Runde: 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung v. 24.04.2024 - 26.05.2024


Lärmaktionsplan 4. Runde: 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung v. 08.12.2023 - 19.01.2024

 

Lärmkarte Lohmar-Ort

Ansprechpartnerin

Frau Claudia Peter

Sachbearbeiterin in der Abteilung Stadtplanung im Bauaufsichts- und Planungsamt

Telefon: 02246 15-343

Fax: 02246 15-700343

E-Mail: PlanungqGWhuiNepB7xY5qXhWmwnLohmarde